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Gästebuch
 

WARNUNG:

Wer das Gästebuch mit unsinnigen Einträgen von mehr als 5 Zeilen "vollmüllt", der wird mit Zahlung von Bier nicht unter einer Halben beim Koch bestraft. Die genaue Höhe der Strafe (Anzahl der Halben) richtet sich nach der Anzahl der Zeilen des unsinnigen Eintrags. Bei Unstimmigkeiten über die Berechtigung der Bestrafung behalte ich mir vor, ein ordentliches Gericht zu bemühen. Richter, Staatsanwalt und Pflichtverteidiger werden selbstverständlich von mir ausgesucht. Die Kosten sind vom Angeklagten zu tragen.

Auch im Jahr 2006 freuen wir uns über Gästebucheeinträge !!!





Kontakt: mail@podoll-online.de

 
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